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Herkunftslandprinzip Gegenwärtig sieht die Dienstleistungsrichtlinie die Anwendung des „Herkunftslandprinzipes“ für alle Aspekte des freien Dienstleistungsverkehrs vor. Die Erbringer der Dienstleistungen wären nicht mehr den Gesetzen und Regeln des Landes unterworfen, in dem sie ihre Tätigkeiten entfalten, sondern denen jenes Landes, in dem sie ihren Firmensitz haben. Da es keine europäische Harmonisierung gibt, werden die Dienstleistungsunternehmen dazu tendieren, sich in jenen Mitgliedsstaaten niederzulassen, die die niedrigsten Standards anwenden, was zu Sozialdumping und zu einer Angleichung der Vorschriften nach unten in ganz Europa führen würde.
Gemeinsam die Dienstleistungsrichtlinie verändern
Unterzeichnen Sie den Europäischen Appell
http://greens-efa.org/pdf/documents/Servicesdirective/index_DE.php